
AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Troisdorfer Oktoberfestes
Veranstalter: VENTA Essen GmbH
§ 1 GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNER
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die
Teilnahme am Troisdorfer Oktoberfest 2026 (nachfolgend "Veranstaltung"), das am
24. Oktober 2026 in der Stadthalle Troisdorf stattfindet.
(2) Veranstalter ist die VENTA Essen GmbH, Elzstr. 1, 45136 Essen, eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29503, USt-IdNr.: DE320157889 (nachfolgend "Veranstalter").
(3) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, der Vornahme einer Tischreservierung
und/oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher diese AGB
als verbindlich an.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Besuchers werden
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 ALTERSBESCHRÄNKUNG
(1) Die Veranstaltung ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren zugänglich.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, am Eingang Alterskontrollen durch Vorlage
eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein)
durchzuführen.
(3) Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben oder keinen gültigen
Altersnachweis vorlegen können, wird der Zutritt zur Veranstaltung verweigert.
Ein Anspruch auf Erstattung bereits erworbener Eintrittskarten besteht in diesem
Fall nicht.
§ 3 TICKETARTEN UND VERTRAGSSCHLUSS
(1) Für die Veranstaltung werden folgende Ticketarten angeboten:
a) Stehplatztickets: Berechtigen zum Zutritt zur Veranstaltung ohne
Anspruch auf einen Sitzplatz oder eine Platzreservierung.
b) Sitzplatztickets mit Platzreservierung: Berechtigen zum Zutritt zur
Veranstaltung und beinhalten einen reservierten Sitzplatz an einem
bestimmten Tisch.
(2) Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt mit dem Erwerb
eines Tickets über die offizielle Verkaufsplattform des Veranstalters zustande.
(3) Sitzplatztickets mit Platzreservierung beinhalten keinen Mindestverzehr. Die
Bezahlung von Speisen und Getränken erfolgt ausschließlich über Token
gemäß § 4a.
(4) Ein Wechsel von Stehplatztickets zu Sitzplatztickets oder eine nachträgliche
Platzreservierung vor Ort ist ausgeschlossen.
(6) Ein Anspruch auf einen bestimmten Tisch oder Sitzplatz besteht nur im Rahmen
der gebuchten Kategorie. Änderungen der Tisch- oder Sitzplatzzuweisung aus
organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen bleiben vorbehalten, sofern
der Gesamtwert der Leistung erhalten bleibt.
(7) Tickets sind personalisiert und nicht übertragbar.
§ 4 TICKETVERKAUF UND ZAHLUNG
(1) Der Verkauf von Eintrittskarten erfolgt ausschließlich online über den Dienstleister ticket.io.
(2) Es gelten die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs auf der Website angegebenen
Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
(3) Die Zahlung erfolgt nach Maßgabe der auf der Website angebotenen
Zahlungsmöglichkeiten.
(4) Nach vollständigem Zahlungseingang wird die Eintrittskarte per E-Mail an
die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse versandt. Der Käufer ist verpflichtet,
eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben.
(5) Die Eintrittskarte kann als Ausdruck (Print@Home) oder als digitales Ticket beim
Einlass vorgezeigt werden.
(6) Der Veranstalter behält sich vor, die Anzahl der verfügbaren Eintrittskarten
zu begrenzen. Ein Anspruch auf Erhalt einer Eintrittskarte besteht nicht.
§ 4a WERTMARKEN (TOKEN)
(1) Auf der Veranstaltung können Wertmarken (nachfolgend „Token“) erworben
werden, die als Zahlungsmittel für Speisen und Getränke auf dem
Veranstaltungsgelände dienen.
(2) Token sind nur am Veranstaltungstag gültig.
(3) Nicht genutzte Token können innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltungsende
per Post an den Veranstalter zurückgesendet werden.
(4) Nach fristgerechtem Eingang der unbeschädigten und originalen Token beim
Veranstalter wird der entsprechende Gegenwert erstattet. Maßgeblich ist der
Eingang beim Veranstalter.
(5) Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass der Name des Kontoinhabers mit
dem Namen des ursprünglichen Ticketkäufers übereinstimmt.
(6) Eine Erstattung an Dritte oder auf abweichende Konten ist ausgeschlossen.
(7) Die Kosten und das Risiko für den Versand der Token trägt der Käufer.
(8) Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf ein vom Käufer
anzugebendes Bankkonto.
(9) Beschädigte, manipulierte oder unvollständige Token sind von der Erstattung
ausgeschlossen.
(10) Bei Verlust, Diebstahl, verspäteter Einsendung oder fehlender
Namensübereinstimmung besteht kein Anspruch auf Erstattung.
(11) Token sind nicht gegen Bargeld vor Ort eintauschbar.
§ 5 TICKETGÜLTIGKEIT UND ÜBERTRAGBARKEIT
(1) Jede Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Zutritt zur Veranstaltung am
24. Oktober 2026.
(2) Die Eintrittskarte ist während der gesamten Veranstaltung mitzuführen und
auf Verlangen dem Veranstaltungspersonal oder dem Sicherheitsdienst vorzuzeigen.
(3) Eintrittskarten und Tischreservierungen sind nicht auf andere Personen
übertragbar.
(4) Bei Verlust der Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf kostenlosen Ersatz
oder erneuten Einlass.
(5) Jede Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Zutritt zur Veranstaltung. Nach
Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist ein Wiedereinlass ausgeschlossen.
§ 6 WIDERRUF, STORNIERUNG UND RÜCKERSTATTUNG
(1) Erworbene Eintrittskarten und bestätigte Tischreservierungen sind vom
Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen.
(2) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften ist gemäß
§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, da es sich um Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem bestimmten Zeitpunkt handelt.
(3) Eine Stornierung oder Umbuchung von Tickets ist nicht möglich. Dies gilt
auch im Falle von Krankheit, persönlicher Verhinderung oder anderen in der
Person des Käufers liegenden Gründen.
(4) Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund
(z.B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Unwetter, unvorhersehbare
technische Probleme, Ausfall von Künstlern, Sicherheitsbedenken) abzusagen,
zu verschieben oder in ihrem Ablauf zu ändern.
(5) Bei einer Verschiebung der Veranstaltung auf einen Ersatztermin behält
die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
(6) Die Rückerstattung von Token richtet sich ausschließlich nach § 4a dieser AGB.
Ein Anspruch auf Auszahlung an Dritte besteht nicht.
§ 7 HAUSRECHT UND ZUTRITT
(1) Der Veranstalter und seine Beauftragten üben während der gesamten
Veranstaltung das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals,
des Sicherheitsdienstes und der Ordnungskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen den
Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder Personen des Veranstaltungsgeländes
zu verweisen. Bei Hausverbot oder Platzverweis besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung des Eintrittsgeldes oder der Reservierungsgebühr.
(3) Der Zutritt kann insbesondere verweigert werden bei:
• erkennbarem Alkohol- oder Drogeneinfluss
• aggressivem, beleidigendem oder gefährdendem Verhalten
• Mitführen verbotener Gegenstände (siehe § 8)
• Verstoß gegen diese AGB oder die Hausordnung
• fehlender oder unvollständiger Eintrittskarte
• fehlendem oder unzureichendem Altersnachweis
• Verdacht auf gefälschte Eintrittskarten
(4) Kontrollen von Personen und mitgeführten Gegenständen an den Eingängen
sowie Taschenkontrollen sind zulässig und können vom Veranstalter jederzeit
durchgeführt werden. Besucher, die sich einer Kontrolle verweigern, können
vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
(5) Der Veranstalter ist berechtigt, bei Überfüllung des Veranstaltungsgeländes
aus Sicherheitsgründen den Einlass vorübergehend zu stoppen oder zu beschränken,
auch wenn gültige Eintrittskarten vorliegen.
§ 8 VERBOTENE GEGENSTÄNDE
(1) Das Mitführen folgender Gegenstände ist auf dem Veranstaltungsgelände
untersagt:
• Waffen jeder Art sowie waffenähnliche Gegenstände
• Gefährliche Werkzeuge (Messer, Schlagwerkzeuge, etc.)
• Glasflaschen, Glasgefäße und Behälter aus zerbrechlichem Material
• Eigene Getränke und Speisen
• Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Bengalos, Rauchentwickler
• Drogen und andere illegale Substanzen
• Tiere jeder Art (Ausnahme: Assistenzhunde mit entsprechendem Nachweis)
• Große Taschen, Rucksäcke über 20 Liter und Koffer
• Sperrige Gegenstände (Leitern, Stangen, Fahnen mit Stangen)
• Sprays (Pfeffer-, Tränengas, Farbsprays, etc.)
• Laserpointer und Blitzgeräte
• Professionelle Foto- und Videoausrüstung ohne vorherige Genehmigung
• Politische Plakate, Banner oder Transparente
• Drohnen und ferngesteuerte Fluggeräte
(2) Verbotene Gegenstände können vom Veranstalter sichergestellt werden.
Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nicht. Im Falle strafbarer Gegenstände
erfolgt eine Übergabe an die Polizei.
(3) Der Veranstalter behält sich vor, die Liste verbotener Gegenstände zu
ergänzen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
§ 9 VERHALTEN AUF DEM VERANSTALTUNGSGELÄNDE
(1) Alle Besucher sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass keine andere
Person gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird.
(2) Insbesondere ist untersagt:
• Rauchen außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche
• Verschmutzen und Verunreinigen des Veranstaltungsgeländes
• Beschädigung von Einrichtungen, Mobiliar und Inventar
• Betreten nicht freigegebener Bereiche
• Gewerbliche Tätigkeiten ohne Genehmigung
• Verteilung von Werbematerial, Flyern oder Handzetteln ohne Genehmigung
• Belästigung, Diskriminierung oder Bedrohung anderer Gäste
• Blockieren von Fluchtwegen, Notausgängen oder Rettungswegen
• Anbringen von Aufklebern, Plakaten oder sonstigen Materialien
• Übermäßiger Alkoholkonsum, der zu Belästigung anderer führt
• Fotografieren oder Filmen anderer Gäste ohne deren Einwilligung
(3) Die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen sind einzuhalten. Der Veranstalter
ist berechtigt und verpflichtet, zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
Kontrollen durchzuführen.
(4) Der Veranstalter behält sich vor, alkoholisierte Personen von der
Veranstaltung auszuschließen oder ihnen den Ausschank weiterer alkoholischer
Getränke zu verweigern.
(5) Verstöße gegen diese Verhaltensregeln können zum sofortigen Ausschluss
von der Veranstaltung führen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des
Eintrittsgeldes besteht.
§ 10 GARDEROBE UND FUNDSACHEN
(1) Der Veranstalter bietet einen Garderobenservice an. Die Benutzung der
Garderobe erfolgt gegen eine gesonderte Gebühr.
(2) Die Haftung für bei der Garderobe abgegebene Gegenstände ist auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(3) Für nicht an der Garderobe abgegebene Gegenstände, persönliche Wertgegenstände,
Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte oder Fahrzeuge übernimmt der Veranstalter
keine Haftung, es sei denn, der Verlust beruht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Veranstalters.
(4) Fundsachen werden während der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung
gesammelt. Nach Veranstaltungsende werden Fundsachen an das örtliche Fundbüro
übergeben.
§ 11 PARKPLÄTZE
(1) Für die Nutzung öffentlicher oder privater Parkplätze in der Umgebung des
Veranstaltungsortes haftet der Veranstalter nicht. Parkschäden oder Diebstähle
sind mit dem jeweiligen Parkplatzbetreiber oder der Polizei zu klären.
§ 12 HAFTUNG DES VERANSTALTERS
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters,
seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch
leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter der Höhe nach begrenzt auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten
sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(6) Für Schäden, die durch das Verhalten anderer Besucher, externer Aussteller
oder Dritter entstehen, haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, ihn trifft
ein Verschulden.
(7) Der Veranstalter haftet nicht für Programm- oder Künstleränderungen,
die aus wichtigem Grund erforderlich werden.
(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der
gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
§ 13 FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN, ÜBERTRAGUNGSRECHTE
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung durch eigene
oder beauftragte professionelle Fotografen und Kameraleute Foto- und
Videoaufnahmen anzufertigen.
(2) Diese Aufnahmen können vom Veranstalter für folgende Zwecke verwendet werden:
• Werbung und Marketing (Print, Online, Social Media)
• Pressearbeit und Öffentlichkeitsarbeit
• Dokumentation der Veranstaltung
• Website und Social-Media-Kanäle des Veranstalters
• Rückblicke und Jahresberichte
(3) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte und dem Betreten des Veranstaltungs-
geländes erklärt sich der Besucher mit der Anfertigung und Verwendung solcher
Aufnahmen einverstanden, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Ein Widerspruch gegen die Verwendung von Aufnahmen der eigenen Person kann
jederzeit schriftlich per E-Mail an info@troisdorfer-oktoberfest.de erklärt
werden. Bei erkennbarem Widerspruch vor Ort (z.B. durch Handzeichen) wird der
Fotograf/Kameramann die betreffende Person nicht fotografieren.
(5) Private Foto- und Videoaufnahmen für den persönlichen, nicht-kommerziellen
Gebrauch sind gestattet, solange andere Besucher nicht in ihrer Privatsphäre
beeinträchtigt werden und keine geschützten künstlerischen Darbietungen ohne
Genehmigung aufgezeichnet werden.
(6) Kommerzielle Foto- und Videoaufnahmen sowie Ton-, Film- und Fernsehaufnahmen
bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
(7) Die Verwendung von Drohnen oder anderen Fluggeräten zur Anfertigung von
Aufnahmen ist ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt.
§ 14 GEWINNSPIELE UND VERLOSUNGEN
(1) Der Veranstalter kann während der Veranstaltung Gewinnspiele und Verlosungen
durchführen.
(2) Für die Teilnahme an Gewinnspielen und Verlosungen gelten separate
Teilnahmebedingungen, die am Veranstaltungsort bekannt gegeben werden.
(3) Eine Barauszahlung von Gewinnen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich
anders angegeben.
(4) Gewinne können nicht übertragen werden und verfallen, wenn sie nicht innerhalb
der angegebenen Frist abgeholt werden.
§ 15 EXTERNE AUSSTELLER UND DIENSTLEISTER
(1) Auf dem Veranstaltungsgelände können externe Aussteller, Gastronomen und
Dienstleister tätig sein.
(2) Verträge über Speisen, Getränke oder sonstige Leistungen kommen ausschließlich
zwischen dem Besucher und dem jeweiligen externen Anbieter zustande.
(3) Für die Qualität, Beschaffenheit und Preisgestaltung der von externen
Anbietern angebotenen Leistungen haftet ausschließlich der jeweilige Anbieter.
(4) Der Veranstalter haftet nicht für Pflichtverletzungen externer Anbieter,
es sei denn, den Veranstalter trifft ein eigenes Verschulden (z.B. bei der
Auswahl der Anbieter).
§ 16 DATENSCHUTZ
(1) Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Besucher im
Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere
der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Personenbezogene Daten werden erhoben für folgende Zwecke:
• Abwicklung des Ticketkaufs und der Tischreservierung
• Kommunikation mit dem Kunden
• Zutrittskontrolle zur Veranstaltung
• Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten
• Veranstaltungsorganisation und -durchführung
• Marketing und Werbung (nur mit ausdrücklicher Einwilligung)
(3) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
(Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse
an ordnungsgemäßer Veranstaltungsdurchführung).
(4) Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei
denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich (z.B. Zahlungsdienstleister)
oder gesetzlich vorgeschrieben.
(5) Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht
mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
(6) Betroffene Personen haben nach Maßgabe der DSGVO folgende Rechte:
• Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
• Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
• Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
• Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
• Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
• Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
(7) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Daten-
schutzerklärung des Veranstalters, die auf der Website www.troisdorfer-oktoberfest.de
einsehbar ist.
(8) Für datenschutzrechtliche Anfragen wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@troisdorfer-oktoberfest.de
§ 17 SICHERHEITSHINWEISE UND NOTFÄLLE
(1) Die Besucher sind verpflichtet, sich mit den Notausgängen, Fluchtwegen
und Sammelplätzen vertraut zu machen.
(2) Im Falle eines Notfalls oder einer Evakuierung sind die Anweisungen des
Veranstaltungspersonals, der Ordnungskräfte und der Rettungskräfte unbedingt
zu befolgen.
(3) Das Blockieren von Rettungswegen, Notausgängen und Fluchtwegen ist strengstens
untersagt und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
(4) Bei Notfällen oder verdächtigem Verhalten ist unverzüglich das
Veranstaltungspersonal, der Sicherheitsdienst oder die Polizei zu informieren.
§ 18 SALVATORISCHE KLAUSEL
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches
gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 19 ÄNDERUNGSVORBEHALT
(1) Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu
ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslagen oder höchstrichterliche
Rechtsprechung erforderlich ist.
(2) Bereits erworbene Eintrittskarten und bestätigte Reservierungen werden von
Änderungen nicht berührt, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen eine Änderung
zwingend erforderlich machen.
(3) Änderungen werden den Ticketkäufern per E-Mail mitgeteilt und auf der
Website veröffentlicht.
§ 20 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus
dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Essen.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen
allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 21 KONTAKT UND KUNDENSERVICE
Bei Fragen, Anregungen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an:
VENTA Essen GmbH
Elzstr. 1
45136 Essen
E-Mail: info@troisdorfer-oktoberfest.de
Website: www.troisdorfer-oktoberfest.de
Handelsregister: Amtsgericht Essen, HRB 29503
USt-IdNr.: DE320157889