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AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Troisdorfer Oktoberfestes

Veranstalter: VENTA Essen GmbH

 

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSPARTNER

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die 

Teilnahme am Troisdorfer Oktoberfest 2026 (nachfolgend "Veranstaltung"), das am 

24. Oktober 2026 in der Stadthalle Troisdorf stattfindet.

 

(2) Veranstalter ist die VENTA Essen GmbH, Elzstr. 1, 45136 Essen, eingetragen 

im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29503, USt-IdNr.: DE320157889 (nachfolgend "Veranstalter").

 

(3) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, der Vornahme einer Tischreservierung 

und/oder dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher diese AGB 

als verbindlich an.

 

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Besuchers werden 

nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung 

ausdrücklich schriftlich zu.

 

 

§ 2 ALTERSBESCHRÄNKUNG

 

(1) Die Veranstaltung ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren zugänglich.

 

(2) Der Veranstalter behält sich vor, am Eingang Alterskontrollen durch Vorlage 

eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) 

durchzuführen.

 

(3) Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben oder keinen gültigen 

Altersnachweis vorlegen können, wird der Zutritt zur Veranstaltung verweigert. 

Ein Anspruch auf Erstattung bereits erworbener Eintrittskarten besteht in diesem 

Fall nicht.

 

 

§ 3 TICKETARTEN UND VERTRAGSSCHLUSS

 

(1) Für die Veranstaltung werden folgende Ticketarten angeboten:

    a) Stehplatztickets: Berechtigen zum Zutritt zur Veranstaltung ohne

    Anspruch auf einen Sitzplatz oder eine Platzreservierung.

 

    b) Sitzplatztickets mit Platzreservierung: Berechtigen zum Zutritt zur

    Veranstaltung und beinhalten einen reservierten Sitzplatz an einem

    bestimmten Tisch.

 

(2) Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt mit dem Erwerb

eines Tickets über die offizielle Verkaufsplattform des Veranstalters zustande.

 

(3) Sitzplatztickets mit Platzreservierung beinhalten keinen Mindestverzehr. Die

Bezahlung von Speisen und Getränken erfolgt ausschließlich über Token

gemäß § 4a.

 

(4) Ein Wechsel von Stehplatztickets zu Sitzplatztickets oder eine nachträgliche

Platzreservierung vor Ort ist ausgeschlossen.

 

(6) Ein Anspruch auf einen bestimmten Tisch oder Sitzplatz besteht nur im Rahmen

der gebuchten Kategorie. Änderungen der Tisch- oder Sitzplatzzuweisung aus

organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen bleiben vorbehalten, sofern

der Gesamtwert der Leistung erhalten bleibt.

 

(7) Tickets sind personalisiert und nicht übertragbar.

 

 

§ 4 TICKETVERKAUF UND ZAHLUNG

 

(1) Der Verkauf von Eintrittskarten erfolgt ausschließlich online über den Dienstleister ticket.io.

 

(2) Es gelten die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs auf der Website angegebenen 

Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen 

Mehrwertsteuer.

 

(3) Die Zahlung erfolgt nach Maßgabe der auf der Website angebotenen 

Zahlungsmöglichkeiten.

 

(4) Nach vollständigem Zahlungseingang wird die Eintrittskarte per E-Mail an 

die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse versandt. Der Käufer ist verpflichtet, 

eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben.

 

(5) Die Eintrittskarte kann als Ausdruck (Print@Home) oder als digitales Ticket beim

Einlass vorgezeigt werden.

 

(6) Der Veranstalter behält sich vor, die Anzahl der verfügbaren Eintrittskarten 

zu begrenzen. Ein Anspruch auf Erhalt einer Eintrittskarte besteht nicht.

 

 

§ 4a WERTMARKEN (TOKEN)

 

(1) Auf der Veranstaltung können Wertmarken (nachfolgend „Token“) erworben

werden, die als Zahlungsmittel für Speisen und Getränke auf dem

Veranstaltungsgelände dienen.

 

(2) Token sind nur am Veranstaltungstag gültig.

 

(3) Nicht genutzte Token können innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltungsende

per Post an den Veranstalter zurückgesendet werden.

 

(4) Nach fristgerechtem Eingang der unbeschädigten und originalen Token beim

Veranstalter wird der entsprechende Gegenwert erstattet. Maßgeblich ist der

Eingang beim Veranstalter.

 

(5) Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass der Name des Kontoinhabers mit

dem Namen des ursprünglichen Ticketkäufers übereinstimmt.

 

(6) Eine Erstattung an Dritte oder auf abweichende Konten ist ausgeschlossen.

 

(7) Die Kosten und das Risiko für den Versand der Token trägt der Käufer.

 

(8) Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf ein vom Käufer

anzugebendes Bankkonto.

 

(9) Beschädigte, manipulierte oder unvollständige Token sind von der Erstattung

ausgeschlossen.

 

(10) Bei Verlust, Diebstahl, verspäteter Einsendung oder fehlender

Namensübereinstimmung besteht kein Anspruch auf Erstattung.

 

(11) Token sind nicht gegen Bargeld vor Ort eintauschbar.

 

 

§ 5 TICKETGÜLTIGKEIT UND ÜBERTRAGBARKEIT

 

(1) Jede Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Zutritt zur Veranstaltung am 

24. Oktober 2026.

 

(2) Die Eintrittskarte ist während der gesamten Veranstaltung mitzuführen und 

auf Verlangen dem Veranstaltungspersonal oder dem Sicherheitsdienst vorzuzeigen.

 

(3) Eintrittskarten und Tischreservierungen sind nicht auf andere Personen 

übertragbar.

 

(4) Bei Verlust der Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf kostenlosen Ersatz 

oder erneuten Einlass.

 

(5) Jede Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Zutritt zur Veranstaltung. Nach

Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist ein Wiedereinlass ausgeschlossen.

 

 

§ 6 WIDERRUF, STORNIERUNG UND RÜCKERSTATTUNG

 

(1) Erworbene Eintrittskarten und bestätigte Tischreservierungen sind vom 

Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen.

 

(2) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften ist gemäß 

§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen, da es sich um Dienstleistungen im 

Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem bestimmten Zeitpunkt handelt.

 

(3) Eine Stornierung oder Umbuchung von Tickets ist nicht möglich. Dies gilt 

auch im Falle von Krankheit, persönlicher Verhinderung oder anderen in der 

Person des Käufers liegenden Gründen.

 

(4) Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund 

(z.B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Unwetter, unvorhersehbare 

technische Probleme, Ausfall von Künstlern, Sicherheitsbedenken) abzusagen, 

zu verschieben oder in ihrem Ablauf zu ändern.

 

(5) Bei einer Verschiebung der Veranstaltung auf einen Ersatztermin behält 

die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

 

(6) Die Rückerstattung von Token richtet sich ausschließlich nach § 4a dieser AGB.

Ein Anspruch auf Auszahlung an Dritte besteht nicht.

 

 

§ 7 HAUSRECHT UND ZUTRITT

 

(1) Der Veranstalter und seine Beauftragten üben während der gesamten 

Veranstaltung das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals, 

des Sicherheitsdienstes und der Ordnungskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.

 

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen den 

Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder Personen des Veranstaltungsgeländes 

zu verweisen. Bei Hausverbot oder Platzverweis besteht kein Anspruch auf 

Rückerstattung des Eintrittsgeldes oder der Reservierungsgebühr.

 

(3) Der Zutritt kann insbesondere verweigert werden bei:

    • erkennbarem Alkohol- oder Drogeneinfluss

    • aggressivem, beleidigendem oder gefährdendem Verhalten

    • Mitführen verbotener Gegenstände (siehe § 8)

    • Verstoß gegen diese AGB oder die Hausordnung

    • fehlender oder unvollständiger Eintrittskarte

    • fehlendem oder unzureichendem Altersnachweis

    • Verdacht auf gefälschte Eintrittskarten

 

(4) Kontrollen von Personen und mitgeführten Gegenständen an den Eingängen 

sowie Taschenkontrollen sind zulässig und können vom Veranstalter jederzeit 

durchgeführt werden. Besucher, die sich einer Kontrolle verweigern, können 

vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

 

(5) Der Veranstalter ist berechtigt, bei Überfüllung des Veranstaltungsgeländes 

aus Sicherheitsgründen den Einlass vorübergehend zu stoppen oder zu beschränken, 

auch wenn gültige Eintrittskarten vorliegen.

 

 

§ 8 VERBOTENE GEGENSTÄNDE

 

(1) Das Mitführen folgender Gegenstände ist auf dem Veranstaltungsgelände 

untersagt:

    • Waffen jeder Art sowie waffenähnliche Gegenstände

    • Gefährliche Werkzeuge (Messer, Schlagwerkzeuge, etc.)

    • Glasflaschen, Glasgefäße und Behälter aus zerbrechlichem Material

    • Eigene Getränke und Speisen

    • Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Bengalos, Rauchentwickler

    • Drogen und andere illegale Substanzen

    • Tiere jeder Art (Ausnahme: Assistenzhunde mit entsprechendem Nachweis)

    • Große Taschen, Rucksäcke über 20 Liter und Koffer

    • Sperrige Gegenstände (Leitern, Stangen, Fahnen mit Stangen)

    • Sprays (Pfeffer-, Tränengas, Farbsprays, etc.)

    • Laserpointer und Blitzgeräte

    • Professionelle Foto- und Videoausrüstung ohne vorherige Genehmigung

    • Politische Plakate, Banner oder Transparente

    • Drohnen und ferngesteuerte Fluggeräte

 

(2) Verbotene Gegenstände können vom Veranstalter sichergestellt werden. 

Ein Anspruch auf Rückgabe besteht nicht. Im Falle strafbarer Gegenstände 

erfolgt eine Übergabe an die Polizei.

 

(3) Der Veranstalter behält sich vor, die Liste verbotener Gegenstände zu 

ergänzen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

 

 

§ 9 VERHALTEN AUF DEM VERANSTALTUNGSGELÄNDE

 

(1) Alle Besucher sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass keine andere 

Person gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird.

 

(2) Insbesondere ist untersagt:

    • Rauchen außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche

    • Verschmutzen und Verunreinigen des Veranstaltungsgeländes

    • Beschädigung von Einrichtungen, Mobiliar und Inventar

    • Betreten nicht freigegebener Bereiche

    • Gewerbliche Tätigkeiten ohne Genehmigung

    • Verteilung von Werbematerial, Flyern oder Handzetteln ohne Genehmigung

    • Belästigung, Diskriminierung oder Bedrohung anderer Gäste

    • Blockieren von Fluchtwegen, Notausgängen oder Rettungswegen

    • Anbringen von Aufklebern, Plakaten oder sonstigen Materialien

    • Übermäßiger Alkoholkonsum, der zu Belästigung anderer führt

    • Fotografieren oder Filmen anderer Gäste ohne deren Einwilligung

 

(3) Die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen sind einzuhalten. Der Veranstalter 

ist berechtigt und verpflichtet, zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen 

Kontrollen durchzuführen.

 

(4) Der Veranstalter behält sich vor, alkoholisierte Personen von der 

Veranstaltung auszuschließen oder ihnen den Ausschank weiterer alkoholischer 

Getränke zu verweigern.

 

(5) Verstöße gegen diese Verhaltensregeln können zum sofortigen Ausschluss 

von der Veranstaltung führen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung des 

Eintrittsgeldes besteht.

 

 

§ 10 GARDEROBE UND FUNDSACHEN

 

(1) Der Veranstalter bietet einen Garderobenservice an. Die Benutzung der 

Garderobe erfolgt gegen eine gesonderte Gebühr.

 

(2) Die Haftung für bei der Garderobe abgegebene Gegenstände ist auf Vorsatz 

und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

(3) Für nicht an der Garderobe abgegebene Gegenstände, persönliche Wertgegenstände, 

Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte oder Fahrzeuge übernimmt der Veranstalter 

keine Haftung, es sei denn, der Verlust beruht auf Vorsatz oder grober 

Fahrlässigkeit des Veranstalters.

 

(4) Fundsachen werden während der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung 

gesammelt. Nach Veranstaltungsende werden Fundsachen an das örtliche Fundbüro 

übergeben.

 

 

§ 11 PARKPLÄTZE

 

(1) Für die Nutzung öffentlicher oder privater Parkplätze in der Umgebung des 

Veranstaltungsortes haftet der Veranstalter nicht. Parkschäden oder Diebstähle 

sind mit dem jeweiligen Parkplatzbetreiber oder der Polizei zu klären.

 

 

§ 12 HAFTUNG DES VERANSTALTERS

 

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des 

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder 

fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter 

oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

(2) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer 

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, 

seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

(3) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch 

leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter der Höhe nach begrenzt auf 

den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten 

sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags 

überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner 

regelmäßig vertrauen darf.

 

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

 

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

(6) Für Schäden, die durch das Verhalten anderer Besucher, externer Aussteller 

oder Dritter entstehen, haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, ihn trifft 

ein Verschulden.

 

(7) Der Veranstalter haftet nicht für Programm- oder Künstleränderungen, 

die aus wichtigem Grund erforderlich werden.

 

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der 

gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

 

 

§ 13 FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN, ÜBERTRAGUNGSRECHTE

 

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung durch eigene 

oder beauftragte professionelle Fotografen und Kameraleute Foto- und 

Videoaufnahmen anzufertigen.

 

(2) Diese Aufnahmen können vom Veranstalter für folgende Zwecke verwendet werden:

    • Werbung und Marketing (Print, Online, Social Media)

    • Pressearbeit und Öffentlichkeitsarbeit

    • Dokumentation der Veranstaltung

    • Website und Social-Media-Kanäle des Veranstalters

    • Rückblicke und Jahresberichte

 

(3) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte und dem Betreten des Veranstaltungs-

geländes erklärt sich der Besucher mit der Anfertigung und Verwendung solcher 

Aufnahmen einverstanden, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht.

 

(4) Ein Widerspruch gegen die Verwendung von Aufnahmen der eigenen Person kann 

jederzeit schriftlich per E-Mail an info@troisdorfer-oktoberfest.de erklärt 

werden. Bei erkennbarem Widerspruch vor Ort (z.B. durch Handzeichen) wird der 

Fotograf/Kameramann die betreffende Person nicht fotografieren.

 

(5) Private Foto- und Videoaufnahmen für den persönlichen, nicht-kommerziellen 

Gebrauch sind gestattet, solange andere Besucher nicht in ihrer Privatsphäre 

beeinträchtigt werden und keine geschützten künstlerischen Darbietungen ohne 

Genehmigung aufgezeichnet werden.

 

(6) Kommerzielle Foto- und Videoaufnahmen sowie Ton-, Film- und Fernsehaufnahmen 

bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

 

(7) Die Verwendung von Drohnen oder anderen Fluggeräten zur Anfertigung von 

Aufnahmen ist ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt.

 

 

§ 14 GEWINNSPIELE UND VERLOSUNGEN

 

(1) Der Veranstalter kann während der Veranstaltung Gewinnspiele und Verlosungen 

durchführen.

 

(2) Für die Teilnahme an Gewinnspielen und Verlosungen gelten separate 

Teilnahmebedingungen, die am Veranstaltungsort bekannt gegeben werden.

 

(3) Eine Barauszahlung von Gewinnen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich 

anders angegeben.

 

(4) Gewinne können nicht übertragen werden und verfallen, wenn sie nicht innerhalb 

der angegebenen Frist abgeholt werden.

 

 

§ 15 EXTERNE AUSSTELLER UND DIENSTLEISTER

 

(1) Auf dem Veranstaltungsgelände können externe Aussteller, Gastronomen und 

Dienstleister tätig sein.

 

(2) Verträge über Speisen, Getränke oder sonstige Leistungen kommen ausschließlich 

zwischen dem Besucher und dem jeweiligen externen Anbieter zustande.

 

(3) Für die Qualität, Beschaffenheit und Preisgestaltung der von externen 

Anbietern angebotenen Leistungen haftet ausschließlich der jeweilige Anbieter.

 

(4) Der Veranstalter haftet nicht für Pflichtverletzungen externer Anbieter, 

es sei denn, den Veranstalter trifft ein eigenes Verschulden (z.B. bei der 

Auswahl der Anbieter).

 

 

§ 16 DATENSCHUTZ

 

(1) Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Besucher im 

Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere 

der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

 

(2) Personenbezogene Daten werden erhoben für folgende Zwecke:

    • Abwicklung des Ticketkaufs und der Tischreservierung

    • Kommunikation mit dem Kunden

    • Zutrittskontrolle zur Veranstaltung

    • Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten

    • Veranstaltungsorganisation und -durchführung

    • Marketing und Werbung (nur mit ausdrücklicher Einwilligung)

 

(3) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO 

(Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse 

an ordnungsgemäßer Veranstaltungsdurchführung).

 

(4) Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei 

denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich (z.B. Zahlungsdienstleister) 

oder gesetzlich vorgeschrieben.

 

(5) Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht 

mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

 

(6) Betroffene Personen haben nach Maßgabe der DSGVO folgende Rechte:

    • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

    • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

    • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

    • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

    • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

    • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

 

(7) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Daten-

schutzerklärung des Veranstalters, die auf der Website www.troisdorfer-oktoberfest.de 

einsehbar ist.

 

(8) Für datenschutzrechtliche Anfragen wenden Sie sich bitte an:

    E-Mail: info@troisdorfer-oktoberfest.de

 

 

§ 17 SICHERHEITSHINWEISE UND NOTFÄLLE

 

(1) Die Besucher sind verpflichtet, sich mit den Notausgängen, Fluchtwegen 

und Sammelplätzen vertraut zu machen.

 

(2) Im Falle eines Notfalls oder einer Evakuierung sind die Anweisungen des 

Veranstaltungspersonals, der Ordnungskräfte und der Rettungskräfte unbedingt 

zu befolgen.

 

(3) Das Blockieren von Rettungswegen, Notausgängen und Fluchtwegen ist strengstens 

untersagt und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

(4) Bei Notfällen oder verdächtigem Verhalten ist unverzüglich das 

Veranstaltungspersonal, der Sicherheitsdienst oder die Polizei zu informieren.

 

 

§ 18 SALVATORISCHE KLAUSEL

 

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt 

dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

(2) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die 

dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches 

gilt für etwaige Regelungslücken.

 

 

§ 19 ÄNDERUNGSVORBEHALT

 

(1) Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu 

ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslagen oder höchstrichterliche 

Rechtsprechung erforderlich ist.

 

(2) Bereits erworbene Eintrittskarten und bestätigte Reservierungen werden von 

Änderungen nicht berührt, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen eine Änderung 

zwingend erforderlich machen.

 

(3) Änderungen werden den Ticketkäufern per E-Mail mitgeteilt und auf der 

Website veröffentlicht.

 

 

§ 20 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

 

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter 

Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

(2) Sofern der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, 

juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches 

Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus 

dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Essen.

 

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen 

allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

 

 

§ 21 KONTAKT UND KUNDENSERVICE

 

Bei Fragen, Anregungen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an:

 

VENTA Essen GmbH

Elzstr. 1

45136 Essen

 

E-Mail: info@troisdorfer-oktoberfest.de

Website: www.troisdorfer-oktoberfest.de

 

Handelsregister: Amtsgericht Essen, HRB 29503

USt-IdNr.: DE320157889

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